Die allgemein technischen Vertragsbedingungen – kurz ATV genannt – sind Grundlage zur sach- und fachgerechten Ausschreibung und Abrechnung der einzelnen Fachgewerke. Die ATV DIN 18421 regelt die „Dämm- und Brandschutzarbeiten an technischen Anlagen“. Der Hauptausschuss Hochbau (HAH) im DVA hatte beschlossen, die ATV`en aus dem Jahre 2012 zu überarbeiten.