FÖRDERUNG VON QUERSCHNITTSTECHNOLOGIEN

Die Richtlinie zur Förderung von Querschnittstechnologien wurde am 10.05.2016 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die Förderung soll Ende des Jahres 2019 beendet werden. Ziel ist es, die Energieeffizienz zu steigern, die bestehenden Einsparpotentiale zu erschließen und Ressourcen zu sparen.
Wir informieren Sie über die Eckpunkte der Förderung und die zugehörigen Einzelmaßnahmen. Bei Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne persönlich zur Verfügung.

Eckpunkte zur Förderung

Investive Maßnahmen

Gefördert werden hocheffiziente Querschnittstechnologien.
Gefördert werden investive Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz durch den Einsatz von hocheffizienten am Markt verfügbaren Querschnittstechnologien.

Einzelmaßnahmen

Massnahmen der Wärme- und Kältedämmung

Im Verfahren Einzelmaßnahmen werden der Ersatz und die Neuanschaffung von einzelnen Anlagen bzw. Aggregaten ab einem Netto-Investitionsvolumen von 2.000 € mit einem Förderbetrag von bis zu 30.000 € je Vorhaben (Standort) bezuschusst (= nicht rückzahlbarer Zuschuss).
Förderfähige Einzelmaßnahmen umfassen dabei u.a. folgende Querschnittstechnologien:
  • Elektrische Motoren und Antriebe,
  • Pumpen für industrielle und gewerbliche Anwendung, soweit nicht in Heizkreisen von Gebäuden zur Versorgung mit Heizwärme und Warmwasser genutzt,
  • Ventilatoren in lufttechnischen sowie Anlagen zur Wärmerückgewinnung in raumlufttechnischen Anlagen,
  • Drucklufterzeuger sowie Anlagen zur Wärmerückgewinnung in Drucklufterzeugungsanlagen,
  • Wärmerückgewinnungs- bzw. Abwärmenutzungsanlagen in Prozessen innerhalb des Unternehmens soweit im Merkblatt vom BAFA geregelt,
  • Dämmung von industriellen Anlagen bzw. Anlagenteilen (Ausnahmen sind der Richtlinie zu entnehmen).

Alle Informationen bekommen Sie auf www.isoliertechnik.de.